Unbedenklichkeitsbescheinigung
Hiermit bestätigen wir, dass die angebotenen Lederreste den gesetzlichen Anforderungen der deutschen Chemikalienverbotsverordnung (§15) entsprechen. Die Lederreste sind frei von AZO-Farbstoffen, PCP, PCB, FCKW, Formaldehyd und Chrom VI. Zur Qualitätssicherung verlangen wir von unserem Lieferanten ebenso eine Bestätigung.